Befristeter Arbeitsvertrag – Darauf sollten Sie achten!
Besteht die Wahl zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag, so empfiehlt sich selbstverständlich das unbefristete Arbeitsverhältnis – insbesondere für Frauen mit Kinderwunsch. Auch in Mutterschutz und Elternzeit laufen befristete Verträge aus. Die Verlängerung ist in einer solchen Situation wohl eher unwahrscheinlich.
Suchen Sie im Rahmen befristeter Verträge rechtzeitig das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Bitten Sie ihn um rechtzeitige Mitteilung, ob eine Verlängerung oder Entfristung des Arbeitsverhältnisses in Frage kommt. So verbleibt im worst case ausreichend Zeit eine neue Stelle zu finden.
Besteht keine Möglichkeit auf Verlängerung oder Entfristung, denken Sie daran, dass Sie sich drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrags vorsorglich bei der Arbeitsagentur melden müssen, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Werden befristete Verträge in „Dauerschleife“ angeboten (ein befristeter Vertrag auf den anderen), so empfehlen wir dringend Rechtsrat einzuholen. Lassen Sie prüfen, ob womöglich Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
Gerne unterstützen wir Sie kostenfrei mit einer ersten Einschätzung und zur möglichen Vorgehensweise. Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenfreie und unverbindliche Erstauskunft oder rufen Sie uns an.